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Archiviert: OVG Schleswig kassiert Landschaftsschutzverordnungen

Das OVG Schleswig hat in zwei Verfahren (1 KN 6/18 und 1 KN 5/19) am 14.05.20 zwei Landschaftsschutzverordnungen des Kreises Nordfriesland für unwirksam erklärt.

Hintergrund: Der Kreis hatte in 4 Gebieten Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Dies betraf insgesamt eine Fläche von rund 19 % des gesamten Kreisgebietes. Die Ausweisung beinhaltete u.a. den generellen Ausschluss der Neuerrichtung von Windenergieanlagen jeglicher Art.

So rügte das Gericht, dass die Verordnungen nicht ordnungsgemäß ausgefertigt seien. Dieser formale Fehler, der nicht heilbar ist, führe nach Auffassung des Gerichts bereits zu Unwirksamkeit der Verordnung. Das Gericht rügte weiter, dass nicht erkennbar sei, warum die so unterschiedlich ausgeprägten Gebiete als jeweiliges Landschaftsschutzgebiet zusammengefasst worden seien. Die Unterschutzstellung stelle sich darüber hinaus auch hinsichtlich des generellen Ausschlusses jeglicher Windenergienutzung als nicht erforderlich dar. Im Hinblick auf die Eigentumsgarantie fehle es an einer besonderen Rechtfertigung hierfür, die aber insbesondere auch aus der Begründung der Verordnungen nicht zu entnehmen sei. Damit ist die Absicht des Kreises, eine Windenergienutzung auf einer Fläche von rund 19% des Kreisgebietes verhindern zu wollen, zumindest vorerst gescheitert.