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Archiviert: Neues Bauvertragsrecht!

Zum 01.01.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Die wichtigsten Punkte dieser neuen Regelungen sind:

 

– Widerrufsrecht: Verbraucher erhalten ein Widerrufsrecht. Sie können Bauverträge 14 Tage nach deren Abschluss widerrufen, sofern diese nicht notariell beurkundet sind;

– Baubeschreibung: Bauherren haben künftig Anrecht auf eine differenzierte Baubeschreibung. Bauunternehmer müssen somit ihren Kunden rechtzeitig vor Vertragsschluss eine Baube-schreibung mit Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen, Gebäudedaten, Plänen mit Raum- und Flächenangaben, Grundrissen sowie einer Beschreibung der Baukonstruktion zur Verfügung stellen;

– Feste Bauzeiten: Seit Anfang Januar müssen die am Bau beteiligten Parteien die Umsetzungs-zeit für Bauarbeiten im Bauvertrag verbindlich festhalten. Steht noch kein Termin fest, ist die voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme zu benennen;

– Anordnungsrecht des Auftraggebers: Äußert der Auftraggeber während der Bauphase ein Änderungsverlangen am Werkerfolg, so muss der Unternehmer ein entsprechendes Angebot erstellen. Einigen sich Auftraggeber und Unternehmer nicht innerhalb von 30 Tagen, steht dem Auftraggeber ein einseitiges Anordnungsrecht zu, sofern die von ihm gewünschten Änderungen dem Unternehmer zuzumuten sind.