Frontansicht

News

Archiviert: Mehr Transparenz bei amtlichen Messungen im Straßenverkehr

Zum Ende des Jahres 2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Machtwort bzgl. der Akteneinsicht im Rahmen amtlicher Messungen im Straßenverkehr gesprochen (Beschluss vom 12.11.2020 -2 BvR 1616/18-).

Nachdem zunächst der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes 2019 schon einen Vorstoß wagte, musste sich das BVerfG ebenfalls mit einer ähnlichen Thematik beschäftigen. Dieses aufgrund des Umstandes, dass die Fachgerichte der Entscheidung aus dem Saarland keine Bedeutung schenken wollten. So meinte sogar ein Oberlandesgericht (OLG), dass die Verfassungsrichter im Saarland keine Ahnung vom Verfassungsrecht hätten.

Das BVerfG stellte zunächst fest, dass das Rechtsinstitut des standardisierten Messverfahrens weiterhin Geltung habe. Im Umkehrschluss stärkte es jedoch auch unzweideutig die Rechte der Betroffenen im Rahmen der Aufklärung einer amtlichen Messung im Straßenverkehr.

Durch das Rechtsinstitut des standardisierten Messverfahrens sind die Fachgerichte zunächst nicht gehalten, ohne weitere Anhaltspunkte eine lückenlose Aufklärung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu betreiben. Anders, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung vorliegen.

Durch die Entscheidung des BVerfG wird hoffentlich der lange Streit zwischen der Verteidigung und den Verfolgungsbehörden und schlussendlich mit den Fachgerichten über den Umfang der der Verteidigung zur Verfügung zu stellenden Unterlagen erledigt.

Grundvoraussetzung ist, dass die von der Verteidigung abgeforderten Unterlagen im Rahmen der Überprüfung einer amtlichen Messung im Straßenverkehr tatsächlich existieren müssen. Wenn es entsprechende Unterlagen gibt, werden die Verfolgungsbehörden durch die Entscheidung nunmehr verpflichtet diese auf Anforderung auch herauszugeben.

Die bisherige Praxis der Verfolgungsbehörden und der Fachgerichte, insbesondere der OLG, verstößt nach Ansicht der Karlsruher Verfassungsrichter gegen den Rechtsgrundsatz des fairen Verfahrens. Es kommt nach Ansicht der Karlsruher Verfassungsrichter auch nicht darauf an, ob die Verfolgungsbehörden oder die Fachgerichte eine Herausgabe für notwendig erachten. Es sei abzustellen auf die Sichtweise des Betroffenen bzw. seiner Verteidigung.

Es bleibt jedoch abzuwarten wie lange es dauert bis die Verfolgungsbehörden und die Fachgerichte die Entscheidung des BVerfG akzeptieren und anwenden.

Hat daher ein Betroffener einer amtlichen Messung im Straßenverkehr Zweifel an der Richtigkeit der Messung, sollte dieser unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.