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BGH zur Rückerstattung von Einspeisevergütungen

Das OLG Schleswig hatte mit Urteil vom 21.01.21 (6 U 73/19) den Anlagenbetreibern Recht gegeben, die von der Schleswig-Holstein Netz AG zu viel zurückgezahlte Einspeisevergütung wieder zurückverlangten.

Hintergrund waren seinerzeitige Meldeverstöße der Anlagenbetreiber bei Inbetriebnahme der Photovoltaikanlagen gegenüber der Bundesnetzagentur. Nach der damaligen Rechtslage durfte die Netz AG die ab dem 1.08.14 gezahlte Einspeisevergütung in voller Höhe bis zum Zeitpunkt der Meldung zurückverlangen. Das aber hat der Gesetzgeber durch das Energiesammelgesetz im Jahre 2018 rückwirkend geändert; danach durften nur 20% der gezahlten Einspeisevergütung zurückverlangt werden. Trotz des ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers, die Sanktion auf 20 % zu beschränken, bestand Streit insbesondere darüber, ob der Gesetzgeber zu einer derart rückwirkenden Veränderung der Rechtslage berechtigt war. Der BGH hatte sich zwischenzeitlich in zwei Entscheidungen festgelegt (VIII ZR 147/16 und VIII ZR 71/17); danach durfte die Netz AG trotzdem in voller Höhe die Rückzahlung verlangen.

Das OLG Schleswig war dem nicht gefolgt und hatte die Netz AG zur Rückzahlung der zu Unrecht zurückverlangten Einspeisevergütungen im Umfange von 80 % verurteilt.

Auf die vom OLG Schleswig zugelassene Revision hatte nunmehr der BGH erneut über die Frage des Umfanges des Rückforderungsrechts der Netz AG zu entscheiden. Mit Urteil vom 14.12.21 (XIII ZR 1/21) hat nunmehr der BGH die Revision der Netz AG zurückgewiesen. Die genauen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Ob die Netz AG dagegen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben wird, dürfte angesichts der regelmäßig geringen Erfolgsaussichten derartiger Verfassungsbeschwerden fraglich sein.

Die gute Nachricht zum Jahresende ist daher:

Anlagenbetreiber können ihre zu viel gezahlten Einspeisevergütungen im Umfange von 80 % von der Netz AG zurückverlangen. Sie müssen sich allerdings beeilen, denn ihre Ansprüche verjähren mit Ablauf des 31.12.2021.