Frontansicht

News

Der „neue Handyverstoß“!

Es gibt zahlreiche neue Regelungen zur Handynutzung. So wurden die Bußgelder angehoben. Für den „normalen“ Handyverstoß fallen 100,00 € Bußgeld an und erhält man 1 Punkt; gefährdet man hierbei andere Verkehrsteilnehmer liegt man bereits bei 150,00 €, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot; kommt es sogar zu einer Sachbeschädigung, landet man bei 200,00 €, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot. Mittlerweile darf man ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur noch benutzen, wenn das Gerät hierfür weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den äußeren Umständen angepasste Blickzuwendung erfolgt oder erforderlich ist. Hierunter fallen mittlerweile auch Navigationsgeräte, sog. Tablets, wie auch Geräte der Unterhaltungselektronik, z.B. Fernseher oder Abspielgerät mit Videofunktion oder Audiorekorder etc. Auch eine Nutzung der sog. „Start-Stopp-Funktion“ des Motors ist nicht mehr gestattet. Der Motor muss mittlerweile vollständig ausgeschaltet sein. Nicht zu vergessen ist, dass auch die Nutzung entsprechender Geräte beim Radfahren ebenso ein Bußgeld nach sich zieht. Für einen solchen Verstoß fallen immerhin 55,00 € an, das geringste vorgesehene Bußgeld ohne Punkt.