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Die Hecke darf weg!

Zwei Nachbarn streiten sich um eine Hecke. Sie diente bisher als Sichtschutz zwischen den Grundstücken und ragte über die Grundstücksgrenze hinweg. Ein Nachbar beseitigte nun die Hecke, indem er sie knapp oberhalb des Bodens kappen ließ. Der andere Nachbar klagte dagegen und verlangte Schadenersatz. Die Klage wurde abgewiesen und hatte der Kläger auch vor dem OLG Zweibrücken (Beschluss vom 07.09.22 -8 U 52/21) keinen Erfolg. Da die Hecke mit aus dem Boden tretenden Stämmen nicht die Grenze schnitt, mithin ausschließlich auf dem Grundstück des beseitigenden Nachbarn stand, durfte dieser die Hecke beseitigen. Allein aus dem Umstand, dass die Hecke mit den Ästen über die Grenze gewachsen ist, ergebe sich kein Anspruch, so das OLG.