In Wohngebieten tritt immer wieder mal das Problem auf, dass bauliche oder technische Anlagen an oder auf Gebäuden zu Sonnenreflexionen auf das Nachbargrundstück führen. Dieses Problem verschärft sich aktuell aufgrund der vom Gesetzgeber gewünschten Nutzung von Dachflächen zur solaren Energiegewinnung.
Was aber tun, wenn mich der Nachbar mit einer solchen Anlage blendet?
Ob Abwehransprüche gegen die Lichtimmissionen bestehen, hängt jeweils vom Einzelfall ab. Dabei spielen nicht nur Dauer und Intensität der Lichteinwirkung eine Rolle, sondern auch, welche Räumlichkeiten oder Außenbereiche betroffen sind sowie, ob der so geblendete Nachbar ihm zumutbare Möglichkeiten einer gestalterischen Selbsthilfe hat.
Aktuell haben zwei Gerichte derartige Fallgestaltungen zu entscheiden gehabt. So das OLG Braunschweig vom 14.07.2022 -8 U 166/21-, welches im konkreten Fall entschied, dass die Blendwirkung keine wesentliche Beeinträchtigung darstelle. Anders das LG Frankenthal vom 12.08.2022 -9 O 67/21-, welches zugunsten des geblendeten Nachbarn entschied, da die Blendwirkungen dort sogar zur zeitweisen Einschränkung des Sehfähigkeit führten.