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Netz AG muss Einspeisevergütung zurückerstatten!

Das OLG Schleswig (-6 U 73/19-) hat in einem Urteil vom 21.01.21 klargestellt, dass die Schleswig-Holstein Netz AG die von Betreibern einer Photovoltaikanlage zurückverlangten Einspeisevergütungen zu 80% wieder an die Anlagenbetreiber zurückerstatten muss. Hintergrund waren Meldeverstöße der Anlagenbetreiber gegenüber der Bundesnetzagentur. Nach der damaligen Rechtslage durfte die Netz AG die ab dem 1.08.14 gezahlte Einspeisevergütung in voller Höhe zurückverlangen. Das aber hat der Gesetzgeber durch das Energiesammelgesetz im Jahre 2018 rückwirkend geändert; danach durften nur 20% der gezahlten Einspeisevergütung zurückverlangt werden.

Anlagenbetreiber können daher nunmehr 80% der zu Unrecht von der Netz AG zurückverlangten Einspeisevergütung geltend machen.