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Neue HOAI tritt in Kraft!

Der Gestzgeber hat die Neuregelung der HOAI aufgrund des Urteiles des EuGH vom 4.07.19 -C-377/17- verabschiedet. Die Neuregelung tritt zum 1.01.2021 in Kraft. Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

Künftig ist das Architektenhonorar frei verhandelbar. Das verbindliche Preisrecht entfällt. Für die Honorarvereinbarung genügt die Textform. Bei fehlender Vereinbarung gilt das neue Basishonorar als vereinbart. Verbaucher sind spätestens bei Angebotsabgabe in Textform auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass auch außerhalb der HOAI ein niedrigeres oder höheres Honorar vereinbart werden kann.