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Wer zuviel umbaut verliert!

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Das Problem taucht immer wieder auf. Da hat der Eigentümer eines Wohnhauses eine Baugenehmigung in Händen und wagt sich nach Jahren daran, sein Wohnhaus zu modernisieren oder gar umzubauen.

Was passiert dann aber mit der Baugenehmigung? Wann überschreite ich diese und wann erlischt sie?

Das alles sind Fragen des Bestandsschutzes einer Baugenehmigung. Damit hatte sich aktuell das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (1 LA 71/23) auseinanderzusetzen. Dabei hatte der Eigentümer auch obendrein keine Baugenehmigung vorzuweisen, für die er beweispflichtig gewesen wäre.

Mit Beschluss vom 07.01.2025 stellte das OVG klar, dass die vom Eigentümer durchgeführten Maßnahmen vom Bestandsschutz nicht mehr gedeckt waren. So hatte der Eigentümer die Außenwände inklusive der Fenster nahezu vollständig erneuert, ebenso die Innenwände und erhielt das Dach eine neue tragende Holzstütze. Neben zahlreichen weiteren Erneuerungsarbeiten an Dämmung und Sanitäreinrichtungen sah das Gericht den Erneuerungsaufwand einem Neubau gleichkommend. Nicht zuletzt die erforderliche statische Neubeurteilung führte zum Verlust des Bestandsschutzes, der nur gewahrt ist, wenn der bisherige Zustand im Wesentlichen unverändert bleibt.

Damit war die von der Bauaufsicht angeordnete Baueinstellung nebst Beseitigung des Wohnhauses rechtmäßig. Das Wohnhaus muss nun abgerissen werden.

Es empfiehlt sich vor Modernisierung eines Wohnhauses immer abzuklären, ob dies auf die Baugenehmigung Einfluss hat.

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