Erbrecht ist ein weites Gebiet, an dem niemand vorbeikommt. Sie müssen sich damit auseinandersetzen. Sei es als zukünftiger Erblasser, als zukünftiger Erbe, als zukünftiger Vermächtnisnehmer oder gar zukünftiger Pflichtteilsberechtigter. Die Methode „Kopf in den Sand“ ist im Bereich Erbrecht dabei selten hilfreich. Wir dagegen können Ihnen weiterhelfen. Wenn es zum Beispiel um die erbrechtliche Beratung, die Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags oder um die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses geht. Sprechen Sie uns an. Wir helfen auch bei streitigen erbrechtlichen Auseinandersetzungen weiter, wie beispielsweise der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Wenn nötig, auch vor Gericht.
Stichpunkte: