Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs, so sind im Kündigungsschreiben die Gründe darzulegen, welche zur Kündigung berechtigen. Eine Vermieterin kündigte der Mieterin wegen Eigenbedarfs, weil sie sich um die Pflege und Betreuung ihrer Großmutter kümmern wollte. Diese Gründe teilte die Vermieterin in dem Kündigungsschreiben mit. Nach Ablauf der Kündigungsfrist verweigerte die Mieterin die Räumung, wenige Zeit später verstarb die Großmutter. Die Vermieterin klagte auf Räumung. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass es für den Eigennutzungswunsch darauf ankommt, ob dieser ernsthaft verfolgt wird (BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 – VIII ZR 167/17 –). Der BGH entschied, dass die Eigenbedarfskündigung der Vermieterin auch nach dem Tod der Großmutter weiter verfolgt werden kann. Entscheidend sei, ob im Zeitraum vor dem Ablauf der Kündigungsfrist der zur Kündigung berechtigende Umstand entfalle, oder erst danach. Entfällt der Grund vor Ablauf, so kann der Vermieter nicht (mehr) die Räumung verlangen, da eine Durchsetzung als rechtsmissbräuchlich zu bewerten wäre.
Es zeigt, wie wichtig eine gute anwaltliche Beratung auch bei der Beendigung von Mietverhältnissen ist.