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Schlichtung in Baustreitigkeiten

Alternative Konfliktlösung

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Wir bieten Ihnen sowohl außergerichtlich, aber auch dann, wenn bereits ein Konflikt vor Gericht anhängig ist, vielfältige Möglichkeiten, einen Konflikt schnell und kostengünstig beizulegen.

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Schlichtung

Die Schlichtung hat zum Ziel, eine einvernehmliche Konfliktlösung zwischen den Parteien herbeizuführen. Die Besonderheit zur Mediation besteht hier darin, dass der Schlichter auf Wunsch der Parteien einen begründeten Einigungsvorschlag unterbreitet, wobei die Parteien frei entscheiden können, ob sie den Schlichtungsvorschlag annehmen. Wir führen Schlichtungsverfahren als Schlichter nach strukturierten Verfahren durch, die sich gerade in Bausachen in der Praxis als erfolgreich bewährt haben. So können jahrelange Rechtsstreitigkeiten vor Gericht vermieden oder verkürzt und oft erhebliche Folgeschäden am Bau verhindert werden. Selbstverständlich können wir Sie auch in einem Schlichtungsverfahren anwaltlich begleiten und für die Wahrung Ihrer Interessen sorgen.

Mediation

Die Mediation ist ein Verfahren, welches den Parteien ermöglicht, eigenverantwortlich eine Lösung eines Konfliktes herbeizuführen. Der Mediator moderiert und strukturiert das Verfahren als neutrale Begleitung. Wir begleiten Sie im Verfahren der Mediation und sorgen dafür, dass Ihre persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen bei der Suche nach einer Konfliktlösung angemessen berücksichtigt werden.

Schiedsgutachten

Wenn Sachverhaltsfragen zwischen den Parteien vor und während des Bauablaufes streitig werden, ist es möglich, ein für beide Parteien verbindliches Schiedsgutachten einzuholen. Dies dient der Vermeidung langjähriger rechtlicher Auseinandersetzungen und damit häufig einhergehender erheblicher wirtschaftlicher negativer Folgen. Wir können bei der Auswahl geeigneter Schiedsgutachter behilflich sein und Sie anwaltlich in einem Schiedsgutachterverfahren begleiten.

Adjudikation

Dieses aus dem angelsächsischen Rechtskreis stammende Verfahren dient der Herbeiführung einer schnellen und für beide Parteien nur vorläufig verbindlichen Entscheidung. Es sorgt während der Bauphase für klare Verhältnisse, an welche die Parteien vorläufig, regelmäßig bis zum Abschluss des Bauvorhabens, gebunden sind. So können lange Baustillstände und auch der Verlust von Beweismaterial vermieden werden. Sollte eine Partei mit der vorläufigen Entscheidung nicht einverstanden sein, kann sie diese Entscheidung nach dem Abschluss des Bauvorhabens gerichtlich anfechten. Wir führen Adjudikationsverfahren durch und können Sie auf Wunsch auch anwaltlich in einem solchen Verfahren begleiten.

Schiedsgericht

Das Schiedsgericht entscheidet nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Anhörung der Parteien, wenn es zwischen den Parteien nicht zu einer Einigung kommt, für beide Parteien verbindlich und abschließend. Dabei folgt das Verfahren strukturierten Regelungen zur Streitbeilegung und ist nicht öffentlich. Schiedsgerichte bestehen häufig aus einer Einzelperson, können aber auch aus drei Schiedspersonen bestehen. Die Schiedspersonen sollten über die Befähigung zum Richteramt verfügen und Erfahrungen im Bau- und Architektenrecht vorweisen können. Wir stehen sowohl als Schiedsperson sowie als anwaltliche Begleitung in einem Schiedsverfahren zur Wahrung Ihrer Interessen zur Verfügung.

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