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Leasingrückläufer optimal abrechnen

Nach Ablauf der Leasingzeit geht es um die Rückgabe des geleasten Pkw. Es lohnt ein Blick in den Vertrag. Zu unterscheiden ist zwischen einer Reparaturkalkulation und einer Minderwertfeststellung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat die Bemessung der mängel- und beschädigungsbedingten Wertminderung unabhängig von dem vom Leasinggeber intern kalkulierten Restwert und ebenso unabhängig von dem nach Vertragsablauf erzielten Verwertungserlös zu erfolgen. Gewöhnliche Verschleißspuren sind hinzunehmen. Auch für lediglich optische Beeinträchtigungen des Pkw muss der Leasingnehmer regelmäßig nicht einstehen. Allenfalls dann, wenn Schäden vorliegen, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Pkws beeinträchtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2004 -I-24 U 193/03-).

Oftmals ist in den Vertragsbedingungen zudem geregelt, dass zunächst versucht werden soll eine Einigung über etwaige Minderwerte herbeizuführen. Erst, wenn dieses nicht gelingt, soll mit Zustimmung des Leasingnehmers ein Sachverständiger den Minderwert auf Veranlassung des Leasinggebers ermitteln. Der Leasinggeber hat keinen Anspruch auf einen Pkw, welcher „wie neu“ ist.