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Schnellerer Bau von Solar-Freiflächenanlagen!

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat die Hürden für die Planung und den Bau von Solar-Freiflächenanlagen verringert.

Bisher musste für derartige Anlagen, die sich vorwiegend im gemeindlichen Außenbereich befinden, ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden. Dazu gehörten zunächst die Erörterungen von Untersuchungsumfang und Untersuchungsrahmen und die Erstellung der erforderlichen Unterlagen. Erst danach konnte das eigentliche Raumordnungsverfahren beginnen, welches dann innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein musste.

All dies ist jetzt nicht mehr nötig. Erforderlich ist nur noch die gemeindliche Bauleitplanung mit Flächennutzungsplan und Bebauungsplan, zu der immer eine Standort- und Alternativenprüfung gehört. Die dadurch eingesparte Zeit dürfte bei ca. 8 Monaten liegen. Nur noch in besonderen Fällen mit absehbar sehr großen Raumnutzungskonflikten kann die Landesplanungsbehörde im Ausnahmefall die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens anordnen.