Ende 2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Machtwort wegen der Akteneinsicht im Rahmen amtlicher Messungen im Straßenverkehr gesprochen (Beschluss vom 12.11.2020 -2 BvR 1616/18-). Das BVerfG stellte zunächst fest, dass das Rechtsinstitut des standardisierten Messverfahrens weiterhin Geltung habe. Umgekehrt aber stärkte es die Rechte der Betroffenen im Rahmen der Aufklärung einer amtlichen Messung im Straßenverkehr. Danach sind die Gerichte zwar nicht gehalten, ohne weitere Anhaltspunkte eine vollständige Prüfung der Messung vorzunehmen. Anders ist dies aber, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung vorliegen. Die ergeben sich häufig aus den Unterlagen zur Messung. Vorausgesetzt, diese Unterlagen existieren tatsächlich. Wenn es solche Unterlagen gibt, werden die Behörden durch die Entscheidung nunmehr verpflichtet, diese auf Anforderung des Verteidigers auch herauszugeben.
Die bisherige Praxis der Behörden und Gerichte verstößt nach Ansicht der Karlsruher Verfassungsrichter gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens. Es kommt nach Ansicht der Karlsruher Verfassungsrichter auch nicht darauf an, ob Behörden oder Gerichte eine Herausgabe für notwendig erachten.